Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (VT)
WORUM ES GEHT
BEHANDLUNGSANGEBOT
Mein Behandlungsangebot richtet sich an Klein- und Schulkinder bzw. Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr.
Bei Symptomen wie z.B.
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starke Traurigkeit
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Ängste
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Sorgen
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Antriebslosigkeit, Müdigkeit
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schulischen Schwierigkeiten
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Streit in der Familie
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sonstigen belastenden Gedanken
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...können wir die Lage in einem ersten Gespräch ganz unverbindlich gemeinsam betrachten und überlegen, welcher Schritt sinnvoll und hilfreich sein kann.
Folgende Störungsbilder können i.d.R. verhaltenstherapeutisch behandelt werden:
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Angststörungen (z.B. spezifische Phobien, Soziale Ängste, Trennungsangst)
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Anpassungsstörungen
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Depressionen
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"Schulabsentismus"
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Somatoforme Störungen (z.B. chronische Kopf- oder Bauchschmerzen)
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Zwangsstörungen
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Die Liste enthält hier nur einige Beispiele.
Je jünger das Kind ist, desto mehr und häufiger werden die Eltern und/oder andere Sorgeberechtigte in die psychotherapeutische Behandlung - unter Beachtung der Schweigepflicht, die ich selbstverständlich auch gegenüber Eltern, Lehrer/innen und anderen Personen einhalten muss! - einbezogen.
Jugendliche ab 15 Jahren können sich auch ohne Wissen der Eltern an mich wenden. Wir prüfen dann in einem ersten Gespräch, wie wir vorgehen können.
ABLAUF
Termine zum Erstgespräch müssen in der Regel telefonisch* vereinbart werden (siehe hier für weitere Infos).
Zunächst findet ein Sprechstundentermin statt, in dem z.B. geschaut wird, ob eine - und wenn ja, welche - Behandlung sinnvoll ist. Es werden zunächst die aktuellen Schwierigkeiten erörtert. Im Anschluss folgt eine genauere Diagnostik, um zu schauen, ob die Voraussetzungen für eine psychotherapeutische Behandlung vorliegen.
Danach wird diese bei der Krankenkasse beantragt; bei Bewilligung startet die Behandlung in meiner Praxis.
Infos der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur psychotherapeutischen Versorgung finden Sie hier.
*Hinweis: Die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) kann Sicherheitslücken aufweisen. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
WER BEZAHLT DIE PSYCHOTHERAPIE?
Vielleicht hast du/haben Sie es schonmal auf einem Praxisschild gelesen: "Alle Kassen und Privat". Auch in meiner Praxis kann die Abrechnung über folgende Wege erfolgen:
über die gesetzlichen Krankenkassen
über die privaten Krankenkassen
als Selbstzahler/in
Zu bedenken ist, dass z.B. bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch nach psychischen Störungen gefragt wird (i.d.R. werden die letzten 10 Jahre abgefragt). Die Versicherungsgesellschaften versuchen, das eigene Risiko zu minimieren und es kann sein, dass z.B. einige Leistungen der Versicherung aufgrund einer Psychotherapie vertraglich ausgeschlossen werden.
(Es geht hier also vielleicht nur um eine Reihenfolge. :-) )
WIE LANGE DAUERT EINE THERAPIESITZUNG?
In der Regel treffen wir uns zu einem festen Termin ein Mal in der Woche für jeweils 50 Minuten.
Manchmal kann es sein, dass eine höhere Frequenz sinnvoll ist oder dass einzelne Termine (z.B. wenn bestimmte Übungen oder Diagnostik anstehen) länger dauern. Natürlich wird alles Organisatorische vorher gemeinsam abgesprochen.
...UND WAS BEDEUTET EIGENTLICH "VT"?
Es gibt in Deutschland aktuell vier Verfahrensrichtungen der Psychotherapie, die von den Krankenkassen anerkannt und demnach auch bezahlt werden, und zwar die sogenannten “Richtlinienverfahren”
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Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
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Analytische Psychotherapie
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Verhaltenstherapie
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Systemische Therapie (für Erwachsene)
Hier ist eine Übersicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die verschiedenen ambulanten Richtlinienverfahren.
Ich habe meine Approbation (also die staatliche Zulassung) im Richtlinienverfahren der Verhaltenstherapie (VT) seit 2016. Was dahinter steckt, steht z.B. hier.
Mehr über mich steht hier.
RISIKEN - UND CHANCEN!
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Psychotherapie kann (phasenweise) als emotionale, finanzielle und/oder zeitliche Belastung empfunden werden.
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Es kann keine Erfolgsgarantie seitens der Therapeutin ausgesprochen werden. Dies hängt auch von der eigenen Mitarbeit zwischen den Therapiestunden ab.
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Erfolge stellen sich nicht fortlaufend ein, teilweise kann es wellenartige Verläufe mit Phasen der Symptomverschlechterung geben.
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Psychotherapie kann bisherige Lebensweisen und das Beziehungsgefüge eines Menschen verändern.
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Es können Phasen von Selbstüberschätzung und/oder Selbstzweifeln eintreten.
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Partnerschaftliche, familiäre und freundschaftliche Beziehungen können sich verändern – verbessern oder verschlechtern.
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Schulische/berufliche Veränderungen in positiver und negativer Weise können (evtl. phasenweise) auftreten.
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Eine persönliche Beziehung zur Therapeutin ist ausgeschlossen; die psychotherapeutische Beziehung ist keine private, sondern eine bezahlte Arbeitsbeziehung.
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Es gibt die Möglichkeit, unterstützend Medikamente einzunehmen. Wenn der/die Patient/-in Medikamente einnimmt, ist dies der Psychotherapeutin mitzuteilen, denn Medikamente können Einfluss auf den Verlauf einer Psychotherapie haben.
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Es gibt auch die Möglichkeit, psychische Erkrankungen in einer psychiatrischen Klinik behandeln zu lassen.
Wenn sich Veränderungen – unabhängig davon, ob sie als Belastung oder als Entlastung empfunden werden – zeigen oder wenn keine Veränderungen in Richtung der gestellten Therapieziele eintreten, ist es wichtig, dies offen mit der Psychotherapeutin zu besprechen und das weitere Vorgehen abzustimmen.